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Termine & Fristen

Aufbau


Montag & Dienstag: 08:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr

Abbau


Sonntag: 17:30 – 21:00 Uhr
Montag: 08:00 – 19:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr

Bestellfrist Servicebestellungen


21.02.2025

Aufbauvorschrift geschlossene Räume & stockstand

Beim Bau von Stockständen am Gelände der Messe Innsbruck, im Bereich unterhalb des überbauten Standbereiches, im Erdgeschoß des Standes, sind Rauchmelder vorgeschrieben!

Wenn Sie uns den Plan Ihres Standes zur Einreichung übermittelt haben, dann werden Sie über die vorgeschriebenen Platzierungspunkte für die Rauchmelder und die damit verbundenen Kosten informiert. Wir bitten um Beachtung dieser behördlichen Vorschrift!

Grundsätzlich muss jeder Raum im Standbereich, der eine geschlossene Decke besitzt, mit einem Rauchmelder versehen werden! Nach Prüfung und allfälliger Genehmigung der eingereichten Standpläne, wird die Installation der Rauchmelder von einer konzessionierten Firma, die durch die Messe Innsbruck beauftragt wird, während des Aufbaues in Absprache vorgenommen. Die Kosten sind vom Standmieter zu tragen!

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