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Termine & Fristen
Aufbau
Montag & Dienstag: 08:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
Abbau
Sonntag: 17:30 – 21:00 Uhr
Montag: 08:00 – 19:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr
Bestellfrist Servicebestellungen
21.02.2025
Aufbauvorschrift geschlossene Räume & stockstand
Beim Bau von Stockständen am Gelände der Messe Innsbruck, im Bereich unterhalb des überbauten Standbereiches, im Erdgeschoß des Standes, sind Rauchmelder vorgeschrieben!
Wenn Sie uns den Plan Ihres Standes zur Einreichung übermittelt haben, dann werden Sie über die vorgeschriebenen Platzierungspunkte für die Rauchmelder und die damit verbundenen Kosten informiert. Wir bitten um Beachtung dieser behördlichen Vorschrift!
Grundsätzlich muss jeder Raum im Standbereich, der eine geschlossene Decke besitzt, mit einem Rauchmelder versehen werden! Nach Prüfung und allfälliger Genehmigung der eingereichten Standpläne, wird die Installation der Rauchmelder von einer konzessionierten Firma, die durch die Messe Innsbruck beauftragt wird, während des Aufbaues in Absprache vorgenommen. Die Kosten sind vom Standmieter zu tragen!